Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB der Firma BROX Trading GmbH (im folgenden BROX genannt)
§ 1 Allgemeines
(1) Diese AGB sind wesentlicher und integrierter Bestandteil jedes Angebotes und jeder Vereinbarung, die mit BROX abgeschlossen bzw. angebahnt wird. Lieferungen, Leistungen und Angebote von BROX erfolgen daher ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen.
(2) Entgegenstehende bzw. von diesen AGB abweichende Bedingungen des Vertragspartner werden – soweit sie diesen AGB widersprechen – nicht anerkannt, es sei denn, BROX erkennt diese FremdAGB ausdrücklich und nachweislich an.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Informationen auf www.brox.at so wie etwaige Postwurfsendungen und Kataloge der BROX stellen kein verbindliches Angebot dar, sondern sind lediglich Aufforderungen an den Kunden zur Stellung eines Angebotes.
(2) Ein solches Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung bzw. eines schriftlichen Gegenangebotes, wobei auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware den Vertragsabschluss bewirkt.
§ 3 Preise
(1) Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, verstehen sich sämtliche Preisangaben als sog Tagesnettopreise „ab Werk“ (= Sitz der BROX am Seybelgasse 20, A-1230 Wien); Umsatzsteuer oder Versandspesen sind demgemäß nicht inkludiert.
(2) Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevanten Kostenstellen verändern, so ist BROX berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen.
(3) Die Preise gelten bis auf Widerruf.
§ 4 Rücktritt vom Vertrag
(1) Leistet der Kunde in einer angemessenen Nachfrist nicht, so kann BROX die Rechte aus § 1419 ABGB geltend machen, insbesondere Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Höhe des Schadensersatzes beträgt in allen Fällen 15% des vereinbarten Entgeltes, es sei denn, BROX kann einen höheren bzw. der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweisen.
(2) Daneben steht BROX das Wahlrecht zu, ob sie das ausstehende vereinbarte Entgelt ebenfalls als Schadensersatz geltend macht oder aber die Kaufsache zurückverlangen will.
§ 5 Liefer- und Zahlungsbedingungen
(1) Erfüllungsort ist Seybelgasse 20, A-1230 Wien. Die Lieferung und der Versand der Ware erfolgt stets auf Gefahr und Kosten des Kunden ab Auslieferungslager der BROX. Wird auf Verlangen des Kunden die Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort versendet, wird die Versandart von BROX unter Ausschluss – soweit zulässig – jeglicher Haftung festgelegt.
(2) Rechnungen der BROX sind in Euro und innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Bei Überschreiten des Zahlungszieles gelten Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. als vereinbart. Dabei ist der Basiszinssatz, der am letzten Kalendertag eines Halbjahres gilt, für das nächste Halbjahr maßgebend. Allfällig darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Etwaige weitere, zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällige, Forderungen werden ebenfalls ohne jeden Abzug fällig. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges, die der BROX entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Mahnungen der BROX sind mit € 10,00 pro Mahnung vom Kunden zu ersetzen.
(3) Skontoabzüge sind dann unberechtigt, wenn ältere Rechnungen noch unbeglichen sind.
(4) Schließlich ist BROX nicht verpflichtet, bereits bestellte Ware auszuliefern, sofern und soweit der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung aus vorherigen Bestellungen nicht vollinhaltlich nachgekommen ist.
§ 6 Lieferfrist, Annahme
(1) BROX wird sich bemühen, im Inland binnen 30 Tagen zu leisten. Diese Lieferfrist ist – mangels konkreter Vereinbarung – lediglich eine freibleibende. Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Vertragspartner jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.
(2) Hat der Kunde die Waren nicht wie vereinbart übernommen, ist BROX nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware selbst einzulagern, wofür eine angemessene Lagergebühr fällig wird. Wird hierfür ein dazu befugter Gewerbsmann beauftragt, hat der Kunde diese Kosten zu tragen.
(3) BROX steht es frei, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder unter Setzung einer zweiwöchigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche gegen Kunden wegen verzögerter (verweigerter) Annahme bleiben jedenfalls unberührt.
§ 7 Gewährleistung, Beanstandungen, Haftung
(1) Zur Wahrung der Gewährleistungsrechte hat der Kunde die Ware sofort am Annahmeort zu kontrollieren und zu untersuchen. Wenn sich ein Mangel zeigt, muss dieser BROX sofort am Annahmeort angezeigt werden. Bei Lieferungen die von der BROX organisiert werden, versteht sich als Annahmeort der Zustellort, bei Selbstabholungen jedoch gilt das Lager in dem geladen wurde als Annahmeort.
(2) Verletzt der Kunde diese Anzeigeobliegenheit, verliert er seine eventuellen Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche. Gleiches gilt, wenn der Kunde die Ware ordnungswidrig verwendet oder diese ohne Wissen und Zustimmung verändert.
(3) Umfang der Lieferung sowie Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben sind nur soweit verbindlich, als dies ausdrücklich vereinbart wurde. Veränderungen und Verbesserungen behält sich BROX jedenfalls vor. Sollten wesentliche Änderungen nach Vertragsabschluss erfolgen, hat der Kunde ein Rücktrittsrecht. Darüber hinaus gehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht.
(4) Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in den Fällen der Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Personenschäden. Das Verschulden muss der Geschädigte beweisen. Die Verjährungsfrist beträgt 1 Jahr und beginnt mit dem Gefahrenübergang.
(5) Der Höhe nach sind Schadenersatzansprüche des Kunden jedenfalls mit der Höhe der Leistung der diesbezüglichen Produkthaftpflichtversicherung der BROX beschränkt.
(6) Die Haftung für den Gewinnentgang Dritter sowie für Prozesskosten sind jedenfalls ausgeschlossen. Gleiches gilt für Vermögensschäden, die dem Kunden durch zusätzliche Arbeitsleistungen und damit zusammenhängende Aufwendungen aus Anlass der Verbesserung der von BROX geschuldeten Leistung entstehen.
(7) Regressforderungen im Sinne des § 12 PHG (Produkthaftungsgesetzes) sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre der BROX verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Sämtliche von BROX gelieferten Waren bleiben bis zu vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Nebengebühren im Eigentum der BROX. Eine Verpfändung oder sonstige Belastung unserer unter Eigentumsvorbehalt verkauften Waren ist unzulässig und Zugriffe Dritter sind BROX unverzüglich zu melden.
(2) Bei Zurücknahme der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Waren bleibt das Recht, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, unberührt.
(3) Die durch die Geltendmachung des Rechts aus dem Eigentumsvorbehalt entstandenen Kosten hat der Kunde zu tragen.
§ 9 Datenschutz, Adressänderung
(1) Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von BROX automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Änderungen der Wohn-/ bzw. Geschäftsadresse hat der Kunde dann bekannt zu geben, wenn das jeweilige Rechtsgeschäft beidseitig noch nicht erfüllt wurde. Unterlässt dies der Kunde, so gelten Erklärungen der BROX auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannte Adresse des Kunden gesendet werden.
(2) Der Kunde anerkennt, dass die Verwendung der im Vertrag angeführten Daten über den Kunden für Zwecke unserer Buchhaltung und der Kundenevidenz gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften und zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs von uns verwendet. Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer dies ist für die Vertragsabwicklung unbedingt erforderlich. Unsere Vertragspartner sind über unsere Datenschutzbestimmungen instruiert und uns diesbezüglich verpflichtet.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Informationsstelle für Datenschutzauskünfte, allg. Fragen, Beschwerden, etc.: office@brox.at
§ 10 Aufrechnung
(1) Der Kunde verzichtet auf die allenfalls mögliche Aufrechnung.
§ 11 Sonstige Bestimmungen
(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts.
(2) Vertragssprache ist Deutsch.
(3) Für alle eventuell aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und BROX entstehenden Rechtsstreitigkeiten wird – soweit zulässig – das sachlich in Betracht kommende Gericht in Wien vereinbart.